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Einsatzfahrt mit Blaulicht und Sirene - richtig reagieren

Früher wurden die ersten Fahrzeuge der Feuerwehr wie Handkarren oder Pferdefuhrwerke mit lautem Rufen, Glocken oder Hörnern bereits angekündigt: "Platz da, die Feuerwehr kommt!" Bis heute hat sich daran nichts geändert, nur die Technik und die Signale haben sich weiterentwickelt.. Es gilt immer noch der Grundsatz, dass Fahrzeugen, die mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn unterwegs sind sofort die Straße freizugeben und der Vortritt zu gewähren ist.

Auszug aus dem §38 StVO:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Doch sollte die Lörracher Bevölkerung mehr über die dringenden Einsatzfahrten wissen...

Warum auch in der Nacht mit Blaulicht und Horn?

"Ich will nachts meine Ruhe haben - da können die ihr Tatütata ruhig abschalten!"

Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch ein Martinshorn geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen wenn es darum geht, schnell auszurücken um Menschenleben zu retten oder Sachwerte zu erhalten.

Das Einschalten von Blaulicht und Wechselklanghorn ist keine freiwillige Angelegenheit, sondern es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 38 StVO). Bei Notfallfahrten ist ein Einsatzfahrzeug nur vortrittsberechtigt mit Blaulicht und Wechselklanghorn. Sie sind frühzeitig einzuschalten, damit die übrigen Straßenbenützer rechtzeitig gewarnt werden können und genügend Zeit haben, dem vortrittsberechtigten Fahrzeug Platz zu machen. Bei nächtlichen Einsatzfahrten darf das Blaulicht so lange ohne Wechselklanghorn betätigt werden, als der Fahrzeugführer ohne wesentliche Abweichung von den Verkehrsregeln und insbesondere ohne Beanspruchung eines besonderen Vortritts rasch vorankommt. In diesem Fall besteht jedoch kein besonderes Vortrittsrecht und der Einsatzfahrer hat sich - wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch - an die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes zu halten. Denn wussten Sie, dass bei Einsatzfahrten ohne Wechselklanghorn bei einer Geschwindigkeit von 51 km/h bei erlaubten 30 km/h eine mittelschwere Widerhandlung begangen wird und der Führerausweis mindestens 1 Monat entzogen wird! Würden Sie dieses Risiko eingehen? In unserem Gemeindegebiet (mit den vermehrt temporeduzierten Straßen und mit vielen Rechtsvortritten) sind diese Abweichungen quasi praktisch bei jeder Einsatzfahrt gegeben.
Dies ist keine willkürliche Regelung um die Bevölkerung zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt während dem Tag ebenso wie während der Nacht, wenn scheinbar niemand unterwegs ist. Denn, rechnen Sie nachts um drei Uhr mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

 

Vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiter schlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit, wie Sie auch. Und wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Dann wäre es Ihnen sicher auch recht, wenn jemand anderes durch die ausrückende Feuerwehr geweckt wird! Wie beim Ruf an den heiligen Sankt Florian:

Heiliger Sankt Florian,
verschon unsre Häuser
und zünd andere an!

 

Was können Sie als Verkehrsteilnehmer tun?

Oberstes Gebot: Ruhe bewahren und kurz nachdenken, welches Verhalten am sichersten und sinnvollsten ist. Verkehrsteilnehmer sollten erstmal schauen, wo das Einsatzfahrzeug mit Sirene und Blaulicht herkommt. Manchmal reicht es, danach schon leicht abzubremsen und rechts ranzufahren. Wenn ein Autofahrer an einer roten Ampel steht und ein Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungswagen von hinten naht, kann es angebracht sein, die rote Ampel sogar zu überfahren und rechts einzubiegen, damit der Einsatzwagen vorbeikommt.

 

Besondere Vorsicht in Kurven und auf Kreuzungen!

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften sollten auch die Autos auf der entgegenkommenden Spur an die Seite fahren. So hat das Rettungsfahrzeug genug Platz beim Überholen. Besonders gefährlich ist es, wenn Autofahrer mitten in einer Kurve stehen bleiben, wenn Sie das Einsatzhorn hören. Fahren Sie in solch einem Fall die Kurve zuerst aus und halten Sie erst wieder auf der geraden Strecke am Fahrbahnrand. Unfälle mit Einsatzfahrzeugen ereignen sich meistens auf Kreuzungen. Dort ist die Lage häufig unübersichtlich und von allen Seiten strömt viel Verkehr heran.

 

Musik leiser und Spiegel kontrollieren!

Noch ein Problem kommt dazu: Neue Fahrzeugmodelle sind heute so gut abgeschirmt, dass die Fahrer kaum Außengeräusche wahrnehmen und somit auch Einsatzhörner erst später bemerken. Ist dann das Radio noch zu laut eingestellt, kann schnell eine gefährliche Situation entstehen. Deshalb: Gerade im Stadtverkehr die Musikanlage leiser stellen und immer mal im Außen- und Rückspiegel schauen, ob sich ein Rettungsfahrzeug nähert.

 

Rücksichtsvoll verhalten!

Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter stehen bei den Alarmfahrten unter starkem Druck. Deshalb ist es wichtig, dass Verkehrsteilnehmer die Rettungskräfte durch rücksichtsvolles Verhalten unterstützen. Ich kann zum Beispiel dem Fahrer eines Rettungswagens anzeigen, dass ich ihn wahrgenommen habe - indem ich den Blinker setze oder den Warnblinker einschalte. Also, angepasstes und überlegtes Handeln hilft allen Verkehrsteilnehmern, dass sie sicher ans Ziel kommen.

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