Gesetzliche Übergangsfrist zur Nachrüstung von Rauchmeldern endet zum Jahresende 2014

Der Baden-Württembergische Landtag hat im Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen, per Gesetzblatt veröffentlicht und rechtlich in der Landesbauordnung (LBO) verankert. Für Neubauten trat die Regelung umgehend in Kraft. Für Bestandsimmobilien und Wohnungen gilt eine Übergangsfrist. So müssen Eigentümerinnen und Eigentümer Gebäude bis zum 01.01.2015 mit Rauchmeldern ausrüsten.

Laut aktuellen Brandstatistiken sterben ca. 95 Prozent der Brandopfer nicht durch Flammen sondern durch die Folgen einer Rauchgasintoxikation, auch Rauchgasvergiftung genannt. Installierte Rauchwarnmelder senken diese Gefahr außerordentlich. Sie warnen rechtzeitig und zuverlässig vor Brandrauch, meist noch in der Entstehungsphase eines Brandes.

 

Insbesondere im Schlaf werden die Körperfunktionen abgesenkt. So auch das Riechvermögen.

Gesundheitsschädliche Brandgase entstehen bereits in der ersten Minuten des Brandausbruches. Bei einem Zimmerbrand bleiben dem Betroffenen in der Regel weniger als vier Minuten Zeit sich in Sicherheit zu bringen. Nur wenige Atemzüge eingeatmeter Brand- und Rauchgase genügen, um eine Rauchgasvergiftung mit oft tödlichen Folgen hervorzurufen. Der Stellvertretende Gesamtkommandant Stephan Schepperle berichtet von persönlichen Erfahrungen, auch zunächst geretteter und nachträglich an Rauchvergiftung verstorbener Personen.

Früherkennung eines Brandes durch Rauchmelder gibt den Betroffenen die Möglichkeit sich und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu verständigen. Dieser Zeitvorteil bedeutet oft die entscheidenden Sekunden zwischen Leben und Tod.

Ein Entstehungsbrand kann im ersten Stadium unter gewissen Umständen und Ausschluss von Selbstgefährdung gegebenenfalls mit Selbsthilfemaßnahmen gelöscht oder eingedämmt werden. Bei früherer Alarmierung kann auch die Feuerwehr entsprechend früher mit der Brandbekämpfung beginnen. So können Rauchmelder oftmals auch größeren Sachschaden verhindern.

Rauchwarnmelder werden nach der EU-Norm DIN EN 14604 produziert und mit entsprechenden CE- und VdS-Zeichen gekennzeichnet. Genauere Informationen zu Standortwahl, Montage, Wartung erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder im Elektrofachhandel. Des Weiteren sind diese Hinweise in den beim Kauf mitgelieferten Herstelleranweisungen enthalten.

Jüngste Umfragen besagen, dass viele Eigentümer Ihre Immobilien noch nicht nachgerüstet haben. Im Hinblick auf jährlich ca. 500 Tote bei Wohnungsbränden in Deutschland, der auslaufenden Übergangsfrist, der Tipp der Feuerwehr zur Adventszeit: Auch als Geschenkidee für Weihnachten: Verschenken Sie „Schutzengel“ in Form von Rauchmeldern. Er könnte Sie und Ihre lieben im Notfall schon morgen beim Brand des Adventskranzes oder Weihnachtsbaumes gerettet haben.

Weitere Informationen: Rauchmelder retten Leben

 

 

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